
In unserer Kanzlei kümmern sich zwei hoch spezialisierte Fachanwälte für Erbrecht ausschließlich um alle Angelegenheiten rund ums Erben, Vererben und Vorsorgen, wie z.B.
Testamentsentwürfe, Vermögensvorsorgeplanungen, Pflichtteilsansprüche, Übergabeverträge zu Lebzeiten, Schenkungen, Erbschaftssteuererklärungen, Nachlassabwicklungen, Vertretung vor Gerichten oder Finanzbehörden, Erbteilungen, Testamentsvollstreckungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Wir würden uns freuen, Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zu helfen.
Ihr Team der Anwaltskanzlei Gelbke
Moers
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